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Thema 7

KFZ Versicherung kündigen

Hinweis zur Kündigung Ihrer alten Versicherung. Frage zum KFZ Versicherungswechsel und Antwort. 

Ihre Frage: Was ist beim Versicherungswechsel zu beachten?

Der generelle Kündigungstermin für die KFZ-Versicherung ist der 01. Januar eines Jahres. 

Die Kündigung muss mit einem Monat Frist erfolgen, also bis zum 30.November eines Jahres beim Versicherer eingehen.

Außerdem haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat, wenn Ihr KFZ Versicherer die Prämien erhöht

Bei einem Wechsel der KFZ Versicherung benötigt das Straßenverkehrsamt die VB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer) der neuen Versicherungsgesellschaft. (früher Versicherungs-Deckungskarte oder Doppelkarte genannt). Im Normalfall wird die VB-Nummer automatisch nach Vertragsabschluss vom Versicherer direkt an die Zulassungsstelle geschickt wird.

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